Bundesarbeitsgericht bestätigt Pflicht zur Zeiterfassung
Arbeitgeber müssen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts die Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter gewährleisten. Hintergrund ist das sogenannte Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte 2019 entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein objektives und verlässliches Arbeitszeiterfassungssystem einzurichten, mit dem die täglich geleistete Arbeitszeit gemessen werden kann. In Deutschland wurde das Arbeitszeitrecht bislang noch nicht angepasst. Handelsblatt