Pflegemindestlohn steigt zum 1. Juli
Zum 1. Juli steigt der bundeseinheitliche Mindestlohn in der Altenpflege. Die Erhöhung ist bereits die dritte und letzte Stufe der Anhebung, die die Pflegekommission Anfang vergangenen Jahres beschlossen hatte. Pflegekräfte erhalten dann mindestens 20,50 Euro pro Stunde. Nach Angaben der Bundesregierung arbeiten rund 1,3 Millionen Beschäftigte in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen.

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Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt Mitte des Jahres
Die nächste Erhöhung des Pflegemindestlohns erfolgt zum 1. Juli nach Qualifikationsstufen:
- Für Pflegefachkräfte steigt der Mindestlohn von 19,50 Euro auf 20,50 Euro pro Stunde. Das entspricht einer Erhöhung um 5,1 Prozent.
- Für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit steigt der Stundenlohn von 16,50 Euro auf 17,35 Euro, ebenfalls ein Plus von 5,1 Prozent.
- Pflegehelfer erhalten 16,10 Euro statt bisher 15,50 Euro pro Stunde, was einem Plus von 3,9 Prozent entspricht.
Für die Höhe des Pflegemindestlohns gibt die Pflegekommission alle zwei Jahre eine Empfehlung ab. Die Kommission hat acht Mitglieder, je vier von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Durch eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums wird die Empfehlung dann umgesetzt.
Korrektur: In der ersten Version des Artikels hieß es, dass rund 1,3 Millionen Beschäftigte in Einrichtungen arbeiten, die unter den Pflegemindestlohn fallen, die meisten Beschäftigten verdienen aber mehr.