Steigende Energiekosten werden Bewohner belasten
"Ab wann steigende Energiekosten umgelegt werden, unterscheidet sich sicherlich in Abhängigkeit von der Größe des Heimbetreibers", sagt André Vater, Vorstand der Bremer Heimstiftung und Aufsichtsratsmitglied des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA). Größere Betreiber hätten durch langfristige Verträge die Kosten bis zu zwei Jahren festgeschrieben.
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Kleinere Betreiber bekämen hingegen die Preiserhöhungen weit früher zu spüren und müssten diese auch schneller auf die Bewohner umlegen, berichtet das Fachmagazin Altenheim. Preiserhöhungen sind im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) geregelt. Es enthält keine Bestimmung, wie oft und stark die Entgelte steigen dürfen. Allerdings dürfen Heimbetreiber das Entgelt für Wohnen nur mit Einverständnis der Betroffenen erhöhen.