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5. Dezember 2021 | 20:30 Uhr
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Regeln zu Nachtwachen in Bundesländern sehr unterschiedlich

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Eine Befragung in den 16 Bundesländern ergab, dass es stark unterschiedliche Regeln zur Bemessung der Nachtwachen in Pflegeheimen gibt. Die häufigste Antwort lautete: "Es muss zu jeder Tages- und Nachtzeit mindestens eine Pflegefachkraft anwesend sein." Am strengsten sind die Auflagen in Bayern. Dort ist ein Schlüssel von 30 bis maximal 40 Bewohner je Pflegekraft vorgegeben. In Schleswig-Holstein wird zwar ein Schlüssel von 1:20 "refinanziert", aber das bedeutet laut Ministerium nicht, dass er praktisch eingehalten wird. Pflegen Online