Regeln zu Nachtwachen in Bundesländern sehr unterschiedlich
Eine Befragung in den 16 Bundesländern ergab, dass es stark unterschiedliche Regeln zur Bemessung der Nachtwachen in Pflegeheimen gibt. Die häufigste Antwort lautete: "Es muss zu jeder Tages- und Nachtzeit mindestens eine Pflegefachkraft anwesend sein." Am strengsten sind die Auflagen in Bayern. Dort ist ein Schlüssel von 30 bis maximal 40 Bewohner je Pflegekraft vorgegeben. In Schleswig-Holstein wird zwar ein Schlüssel von 1:20 "refinanziert", aber das bedeutet laut Ministerium nicht, dass er praktisch eingehalten wird. Pflegen Online