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5. Dezember 2021 | 20:30 Uhr
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Mailen

Regeln zu Nachtwachen in Bundesländern sehr unterschiedlich

Eine Befragung in den 16 Bundesländern ergab, dass es stark unterschiedliche Regeln zur Bemessung der Nachtwachen in Pflegeheimen gibt. Die häufigste Antwort lautete: "Es muss zu jeder Tages- und Nachtzeit mindestens eine Pflegefachkraft anwesend sein." Am strengsten sind die Auflagen in Bayern. Dort ist ein Schlüssel von 30 bis maximal 40 Bewohner je Pflegekraft vorgegeben. In Schleswig-Holstein wird zwar ein Schlüssel von 1:20 "refinanziert", aber das bedeutet laut Ministerium nicht, dass er praktisch eingehalten wird. Pflegen Online

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