Pflegen Online fragte auch, ob nach dem etwaigen Auslaufen der Impfpflicht die nicht geimpften Pflegekräfte wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren könnten. "Das weitere Verfahren zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird politisch noch erörtert. Diesem Prozess können wir nicht vorgreifen", erwiderte das Ministerium.
Die Arbeitsrechtsexpertin Rabia Zayani sagte hierzu: "Impfverweigerer und Impfverweigerinnen, die mit Betretungsverboten belegt wurden, dürfen nach dem Wegfall der Impfpflicht am 31. Dezember 2022 an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die gesetzliche Grundlage für das Betretungsverbot." Ein Anspruch auf Rückzahlung von gezahlten Bußgeldern bestehe jedoch nicht.
