Soziale Wirksamkeit im Fokus
Das Sozial- und Gesundheitswesen stellt eine der zentralen Säulen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens dar – bedarfsgerechtes Factoring bietet für Leistungserbringer die nötige Stabilität, um diesem sozialen Auftrag nachzukommen. Denn die Herausforderungen sind in diesen Zeiten weiterhin hoch.
Passgenaue Vorfinanzierungslösungen für Pflegedienste, Reha-Einrichtungen oder Physiotherapeuten und Pflegeeinrichtungen – bisher hat die Tochtergesellschaft der Bank für Sozialwirtschaft (SozialBank) diese unter dem Namen BFS Service angeboten. Zum 11. März erfolgte eine Namensänderung in SozialFactoring GmbH, um den Fokus auf die Vorfinanzierung für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft zu verdeutlichen. Gleichzeitig veranschaulicht der neue Name, was den Kern der Arbeit der SozialFactoring ausmacht und ihr täglicher Antrieb ist: Unternehmen und Einrichtungen aus der Branche soziale Wirksamkeit zu ermöglichen, damit diese ihrem wichtigen gesellschaftlichen Auftrag nachkommen können.
Kund*innen profitieren weiterhin von der über Jahrzehnte gewachsenen Branchenexpertise, der hohen Produktqualität und demselben Service. Mit der Anpassung des Markenauftritts reiht sich die SozialFactoring in die neue Markenfamilie der SozialBank, der bereits die Schwestergesellschaft SozialGestaltung mit ihren Beratungsleistungen sowie einem umfangreichen Weiterbildungsangebot angehört.
Factoring-Lösungen für die Pflegebranche: schnelle Vorfinanzierung und zusätzliche Liquidität für Wachstum
Pflegedienste und -einrichtungen stehen 2024 vor noch nie dagewesenen Herausforderungen. Durch die Inflation sind die Kosten für Energie und Betriebsmittel stark gestiegen, außerdem führen Tariflohnbindung, Mindestlohn und Fachkräftemangel zu steigenden Gehältern. Hinzu kommen die teils langen Zahlungszeiträume der Kranken- und Pflegekassen. Und trotz alledem müssen die Unternehmen und Einrichtungen ihren eigenen Zahlungsverpflichtungen nachkommen.
Mit der einfachen und schnellen Vorfinanzierung der SozialFactoring können sie sich gegen steigende Ausgaben in der ambulanten Pflege und bei stationären Einrichtungen absichern. Durch eine planbare Vorfinanzierung machen diese sich unabhängig von den tatsächlichen Zahlungsverhalten der Leistungsträger und können mit der zusätzlichen Liquidität in das Wachstum der eigenen Einrichtung investieren, um weiterhin ihrem sozialen Auftrag gerecht zu werden.
Dazu treten Pflegedienste und -einrichtungen ihre offenen Forderungen gegenüber den Kranken- oder Pflegekassen an die SozialFactoring ab. Diese überweist die offenen Rechnungsbeträge für die Pflegeleistungen nach einer Prüfung zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt. Damit schützen sich Unternehmen und Einrichtungen vor Zahlungsausfällen und bleiben finanziell flexibel.
Was technisch klingt, ist in der Praxis ganz einfach. So funktioniert etwa Factoring für alle, die selbst abrechnen, bei der SozialFactoring in drei übersichtlichen Schritten:
- Die Rechnungen werden mit den entsprechenden Leistungsnachweisen und Verordnungen an die zuständigen Kostenträger der Pflegeleistungen geschickt.
- Mit Hilfe der eigenen Abrechnungssoftware legen die Kunden ein Rechnungsausgangsbuch an, das anschließend in ihrem persönlichen Bereich im SozialFactoring-Kundenportal abgespeichert wird.
- Die Beträge ihrer Leistungsabrechnungen erhalten sie zum gewünschten Zeitpunkt, etwa am nächsten Werktag.
Zeit und Geld sparen durch Selbstabrechnung
Viele Pflegedienste und -einrichtungen binden sich wegen der Vorfinanzierung zu schnell an ein Abrechnungsunternehmen und müssen für Leistungen bezahlen, die sie selbst wesentlich günstiger erbringen könnten – zumal die relevanten Abrechnungsdaten bereits in der eigenen Software vorhanden sind.
Außerdem sparen sie Zeit beim Mahnwesen, denn der Abrechnungsdienstleister hat keine Kenntnis von der tatsächlichen Leistungserbringung: Er kann daher nur ein standardisiertes Mahnschreiben erstellen, das sich in der Praxis oft als wenig sinnvoll erweist. Mit Reklamationen und Korrekturen der Kranken- und Pflegekassen müssen sich die Betroffenen selbst auseinandersetzen.
Das Selbstabrechnen spart Zeit und Kosten im Arbeitsalltag, und Rückfragen der Kassen können direkt beantwortet werden. Basis der Selbstabrechnung ist die eigene Software, durch die Aufgabengebiete wie Abrechnung, Datenaustausch oder Qualitätsmanagement effizienter gestaltet werden:
- Erzeugung der Abrechnungsdaten aus der Leistungsplanung nach dem Soll-Ist-Abgleich
- Bereitstellung von bedruckten Leistungsnachweisen (Patienten- und Leistungsdaten) sowie Abrechnungsunterlagen gemäß Pflegebuchführungsverordnung für den Steuerberater
- Mobile Datenerfassung durch Lösungen für verschiedene Endgeräte wie Smartphone und Tablet
- Übersichtliche Pflege-Dokumentation
- Transparente Abrechnung gegenüber Krankenkassen und Pflegekassen
- Problemlose Datenübermittlung gemäß § 302 SGB V und § 105 SGB XI
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