Beitragsfiasko bei der Pflegekammer Rheinland-Pfalz
Nach den Querelen um die inzwischen abgebrochene Mitgliederbefragung muss die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz nun eine weitere Niederlage verdauen: Das Verwaltungsgericht Koblenz erklärt die Beiträge für 2025 für rechtswidrig. Die Kammer habe "atypische" Mitglieder bei der Kalkulation nicht berücksichtigt und zu hohe Rücklagen gebildet. Beides verstoße gegen rechtliche Vorgaben – die Beitragserhöhung ist damit nicht haltbar. Für die Kammer könnte das Urteil weitreichende finanzielle Folgen haben. Verwaltungsgericht Koblenz