Bundesrat fordert schnellen Kostenausgleich für die Pflege
Schon Ende Juni hatten die Gesundheitsminister der Länder den Bund aufgefordert, einen Ausgleich für die Inflation, besonders der gestiegenen Energiekosten zu schaffen. "Das Bundesgesundheitsministerium ist immer noch nicht aktiv geworden", kritisiert Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (Foto). "Das muss sich unverzüglich ändern." Jetzt macht der Bundesrat mit einer Entschließung Druck.

Frank Peter
Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken kritisiert die Untätigkeit in Berlin
"Kurzfristige Sicherung der Liquidität der Krankenhäuser, der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie von medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen wegen außerordentlicher Steigerungen bei Energie- und Sachkosten" – so ist die Entschließung überschrieben, die der Bundesrat am Freitag mit deutlicher Mehrheit verabschiedet hat. Darin fordert die Ländervertretung die Bundesregierung auf, "unverzüglich einen Gesetzentwurf einzubringen beziehungsweise eine Regelung zu treffen", um Pflege- und Gesundheitseinrichtungen unter die Arme zu greifen.
"Es gilt jetzt zu verhindern, dass Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere medizinische Einrichtungen bedingt durch die hohe Inflation, Energie- und Gaspreise in die Insolvenz getrieben werden", so von der Decken im Bundesrat. "Dies hätte schwerwiegende Folgen für die medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung." Es bedürfe jetzt Maßnahmen, das könne nicht länger warten.
Pflegeheime und Krankenhäuser könnten nicht einfach ihre Preise erhöhen, so die Ministerin. Konkret schlagen die Länder deshalb "einen unterjährigen Ausgleich für die nicht refinanzierbaren Kostensteigerungen in Jahr 2022" vor. Dies gelte für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Das müsse vom Bund kommen und dürfe weder aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden, noch den Pflegebedürftigen aufgebürdet werden. Zudem wird der Bund aufgefordert, auch für 2023 entsprechende Regeln einzuführen, um die zu erwartenden Preissteigerungen auszugleichen.
Schleswig-Holstein hatte den Entschließungsantrag gemeinsam mit Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen in den Bundesrat eingebracht.