Gericht spricht Pflegeheim höhere Investitionsbeiträge zu
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat einer vollstationären Pflegeeinrichtung rückwirkend höhere Investitionsbeiträge durch das Land zugesprochen, als es von den Landesregelungen vorgesehen ist. "Wir weisen seit Jahren auf allen Ebenen darauf hin, dass die Regelungen nicht angemessen sind und die pflegerische Versorgung in NRW erschweren", sagt Bernhard Rappenhöner, Landeschef des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (BPA).

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Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen spricht Pflegeheim höhere Investitionsbeiträge zu
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Die Durchführungsverordnung zum Altenpflegegesetz (APG DVO) in Nordrhein-Westfalen stamme zwar noch aus rot-grünen Zeiten, aber auch Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hält weiterhin daran fest, beklagt Rappenhöner. Im konkreten Fall ging es um die Anerkennung der Baukosten eines Pflegeheimes. Trägerverbände hatten die vorgegebenen Werte wiederholt als praxisfern und zu niedrig kritisiert. "Das Urteil sollte für Landtag und Landesregierung endlich der Anlass sein, um die Regelungen der APG DVO zu überprüfen und anzupassen", fordert Rappenhöner.