Tägliche News für das Management von Pflege und Wohnen im Alter

8. Februar 2022 | 16:14 Uhr
Teilen
Mailen

Gesundheitsminister Lauterbach besteht auf Impfpflicht

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (Foto) will den bayerische Sonderweg mit dem Aussetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht hinnehmen. Er pocht auf den Vollzug durch die Länder. "Das Gesetz gilt, und wir werden mit allen daran arbeiten, Umsetzungsmöglichkeiten zu erleichtern", sagt der SPD-Politiker. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hatte angekündigt, dass er den Vollzug des Gesetzes so lange wie möglich aussetzen wolle.

Lauterbach Karl Gesundheitsminister Bundestag SPD Foto BMG Thomas Ecke.jpg

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach pocht auf die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auch in Bayern

Lauterbach hält die Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für einen großen Fehler. "Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist keine Schikane gegen das Personal, es geht um den Schutz der den Mitarbeitern anvertrauten Menschen", so der Minister. In den Pflegeeinrichtungen seien die Menschen durch ungeimpfte Beschäftigte großen Gefahren ausgesetzt.

Der Gesundheitsminister sieht in der Ablehnung Bayerns das falsche Signal. Es entstehe der Eindruck, es würden Gesetze auf Bundesebene gemacht, aber die Ministerpräsidenten in den Ländern müssten diese nicht umsetzen. Man erwarte von den Menschen, dass sie sich an Gesetze halten. "Und jetzt macht das den Eindruck, als würde das für die Ministerpräsidenten nicht gelten. Das finde ich persönlich, ein sehr gefährliches Signal", so Lauterbach.

Für den Vollzug des Gesetzes seien die Länder zuständig, räumt Lauterbach ein. Sein Ministerium könne bei allen Fragen helfen und unterstützen. Konkrete Anfragen aus Bayern oder von der CDU hätten ihn jedoch nicht erreicht, so Lauterbach. Er habe den Eindruck, Bayern wolle sich dauerhaft von dem Gesetz verabschieden.

Kritik an dem Gesetz ist nicht neu. Auch die Gesundheitsministerkonferenz hatte schon vor einigen Wochen fehlende Vollzugsverfahren für das Gesetz und eine Umsetzungszeit beim Bundesgesundheitsminister angemahnt. "Erst danach können die ggf. erforderlichen Betretungs- oder Tätigkeitsverbote rechtssicher angeordnet und sanktioniert werden", so die Länderminister in ihrem Beschluss vom 22. Januar. Diese Antworten blieb Lauterbach bisher schuldig.

Genau da setzt auch Bayerns Vorstoß an. "Der Bund hat eine Regelung geschaffen, die, wenn man sie laufen ließe, ins Chaos führen würde", sagt der Chef der Staatskanzlei, Florian Herrmann. Eine Umsetzung würde über Monate die Gesundheitsämter und Gerichte befassen, weil diese in allen Einzelfällen gemeldeten Mitarbeitern ohne eine Corona-Impfung nachgehen müssten.

Das Gesetz wurde allerdings bereits im Dezember im Bundestag und im Bundesrat, auch mit der Zustimmung Bayerns, beschlossen. Darin heißt es, dass die Einrichtungen ab dem 16. März ungeimpfte Beschäftigte dem Gesundheitsamt melden müssen. Die Behörde "kann" dann ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen, muss sie aber nicht.

Anzeige Seniorenheim-Magazin
Anzeige Care vor9