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26. November 2025 | 07:00 Uhr
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Heime dürfen Kompetenzeinsätze auch künftig frei gestalten

Nach dem ursprünglichen Pflegekompetenzgesetz sollten Heime Maßgaben erhalten, wie sie einen kompetenzorientierten Einsatz ihres Personals im Zuge des neuen Personalbemessung (PeBeM) organisieren. Doch diese im SGB XI verankerten Pläne sind mit dem Befugniserweiterungsgesetz komplett vom Tisch – und werden es bleiben, auch wenn das Gesetz jetzt noch in den Vermittlungsausschuss geht. Denn die Kritik der Bundesländer richtet sich nur gegen die zuletzt noch verankerten Sparmaßnahmen für die Krankenhäuser.

Auch künftig werden Pflegeheime situativ entscheiden dürfen, ob eine Pflegeassistentin oder eine Pflegefachkraft die Körperwäsche übernimmt     

"Damit bestätigt der Gesetzgeber offiziell das, was in der praktischen Pflegeorganisation seit Jahren gilt: Pflegeheime gestalten ihren Personaleinsatz eigenverantwortlich", heißt es beim Verband der Deutschen Alten- und Behindertenhilfe (VDAB).

Augenblicklich werden in verschiedenen Modellprojekten Möglichkeiten für eine optimale Organisation der Pflegekompetenzen erprobt. Das Ergebnis sollte laut SGB XI – Paragraf 113 c, Absatz 3 – ursprünglich für alle Einrichtungen verbindlich sein. Doch dieser Satz wurde nun durch das Befugniserweiterungsgesetz vollständig gestrichen. "Es entfällt die einzige gesetzliche Verknüpfung, die das Modellprojekt zur 'kompetenzorientierten Arbeitsorganisation' in die Pflicht der Einrichtungen hätte überführen können", so der VDAB in einer internen Information an seine Mitglieder. 

Das bedeutet, Pflegeeinrichtungen können, aber müssen nicht nach den Konzepten der kompetenzorientierten Pflege aus Modellprojekt und PeBeM arbeiten. Die im Modellprojekt beschriebenen Qualifikationsniveaus und Tätigkeitszuordnungen seien nicht verbindlich. Das sichere den Anbietern ihre Souveränität. "Sie orientieren ihren Personaleinsatz situativ an Bewohnerinteressen, Teamkompetenzen und ihrem professionellen Urteil", sagt VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling.

Es entstehen jetzt auch keine zusätzlichen Dokumentationspflichten 

Die Entscheidung, wer welche Tätigkeit übernimmt, liege weiterhin in der fachlichen Verantwortung der Führungskräfte. Sie können wie bisher mit Delegationsschemata zu arbeiten. Und: "Es entstehen keine zusätzlichen Dokumentationspflichten. Insbesondere müssen pflegerische Maßnahmen nicht bestimmten Qualifikationsstufen zugewiesen oder separat nachgewiesen werden", so der VDAB.

Auch wenn der Bundesrat das Befugniserweiterungsgesetz am Freitag (21. November) vorerst abgelehnt und in den Vermittlungsausschuss überwiesen hat: Die Abschnitte des Gesetzes, in denen es um die Pflegekompetenzen geht, bleiben von der Kritik der Länder unberührt. Den Bundesländern ging es einzig um die Sparmaßnahmen für die Krankenhäuser, die zuletzt noch in das Gesetz eingefügt wurden. 

Kirsten Gaede

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