Kündigung wegen falschem Genesenennachweis ist rechtmäßig
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Ein Justizbeschäftigter legte seinem Arbeitgeber, einem Berliner Gericht, einen gefälschten Nachweis über die Genesung von einer Corona-Erkrankung vor. Nach dem Entdecken der Fälschung kündigte ihm das Land Berlin. Die Klage des Gekündigten wies das Arbeitsgericht Berlin mit der Begründung ab, weil dem Gesundheitsschutz der Menschen im Gericht eine erhebliche Bedeutung zukäme und die Vorlage eines gefälschten Nachweises eine erhebliche Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsvertrag wäre. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Ärzteblatt