Unterschiedliche Booster-Kontrolle in den Ländern
Kommunikation in der Qualitätsprüfung
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Ab Oktober müssen Pflegeheime kontrollieren, ob ihre Mitarbeiter dreimal geimpft sind. Die Länder gehen sehr unterschiedlich mit dieser gesetzlichen Vorgabe um. Auf eine Kontrolle verzichten wollen Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Mecklenburg-Vorpommern gewährt seinen Gesundheitsämtern einen Spielraum bei der Entscheidung. Hessen verweist auf den Wortlaut des Gesetzes, der eine erneute Kontrolle nicht vorsehe. Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz halten hingegen an der Nachweispflicht fest. Pflegen Online