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19. November 2021 | 07:00 Uhr
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Ambulante Honorar-Pflegekräfte meist abhängig beschäftigt

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Auch bei einer Vereinbarung von freiberuflicher Tätigkeit sind ambulante Altenpflegekräfte sowie Gesundheits- und Pflegeassistenten in der Regel abhängig beschäftigt und damit versicherungspflichtig. Dies hat das Bundessozialgericht klargestellt und dabei insbesondere auf die enge Eingliederung der ambulanten Pflegekräfte in die Arbeitsorganisation von Pflegediensten verwiesen. Bereits 2019 hatte das Gericht ähnlich zu Honorar-Pflegekräften in stationären Pflegeeinrichtungen entschieden. Care Invest

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