Energiehilfen müssen schnell beantragt werden
Die Ergänzungshilfen für stationäre und teilstationäre Einrichtungen müssen beantragt werden, sonst können Kosten für die gestiegenen Gas-, Fernwärme- und Strompreise nicht erstattet werden. Pflegeeinrichtungen müssen für die Erstattung zudem schnell sein, da sie nach Inkrafttreten (wahrscheinlich 1. März) nur 15 Tage Zeit haben. Energieverträge und Abschlagsrechnungen sollten deshalb schon jetzt bereitgelegt werden. Altenheim