Leistungen für betreutes Wohnen sind umsatzsteuerfrei
Gibt es in einem Pflegeheim auch betreutes Wohnen, muss für die dort erbrachten Leistungen keine Umsatzsteuer entrichtet werden. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden (Az.: 15 K 3554/18 U). Das Urteil dürfte allerdings kaum Einfluss auf Betreuungskosten haben, es bestätigt gängige Praxis. Denn Einrichtungen des betreuten Wohnens weisen in einem derartigen Fall schon jetzt regelmäßig keine Umsatzsteuer aus, so Experten. Süddeutsche