Sachsen zahlt 6.000 Euro Prämie für ausländische Pfleger

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Das Bundesland will Altenheime bei der Anwerbung von Pflegekräften aus Drittstaaten finanziell mit bis zu 6.000 Euro unterstützen. Voraussetzung ist eine Zusammenarbeit mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit. Diese soll faire Anwerbebedingungen gewährleisten. Das Herkunftsland der Pflegefachkraft muss mindestens 3.500 Kilometer von Deutschland entfernt sein. Altenpflege