Pflegenetzwerk: bundesweite Vernetzung für Pflegende

Tägliche News für das Management von Pflege und Wohnen im Alter

24. Februar 2023 | 07:00 Uhr
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Mailen

So geht die ab Juli vorgeschriebene Personalbemessung

Am 1. Juli tritt die neue Personalbemessung in der Pflege (PeBeM) in Kraft. Demnach muss jede vollstationäre Pflegeeinrichtung selbst berechnen, wie viel Personal sie mit welcher Qualifikation vorhalten muss. Ausschlaggebend ist die Anzahl der Heimbewohner und deren jeweiliger Pflegegrad. Für eine Person mit Pflegegrads 5 etwa schreibt das Gesetz den Einsatz einer Pflegefachkraft mit mindestens 0,3842 Vollzeitäquivalenten vor. Die genaue Aufschlüsselung steht im Sozialgesetzbuch XI. Hilfreiche Tipps finden sich im Blog von Easysoft.

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