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13. Januar 2022 | 17:28 Uhr
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Was auf ungeimpfte Pflegekräfte zukommt

Agentur für Arbeit iStock Sven Piper.jpg

Von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sind alle Personen betroffen, die in einer Pflegeeinrichtung arbeiten – unabhängig von ihrer Qualifikation. Wer sich nicht impfen lassen will und lieber kündigt, wird wie üblich für zwölf Wochen vom Arbeitsamt gesperrt. Aber auch wer gekündigt wird, weil sich keine andere Tätigkeit für ihn im Unternehmen findet, kann gesperrt werden, da ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten vorliegen dürfte, so Arbeitsrechtlerin Nancy Novak. Pflegen-Online 

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