Tägliche News für das Management von Pflege und Wohnen im Alter

13. Januar 2022 | 17:28 Uhr
Teilen
Mailen

Was auf ungeimpfte Pflegekräfte zukommt

Agentur für Arbeit iStock Sven Piper.jpg
Anzeige
PPM

Das große PPM PLUS: Expertengespräch "Perfekter Ausbildungsstart"

Wir stellen fünf einfache und effektive Strategien vor, wie sich die Abbrecherquote drastisch senken lässt! Jetzt anmelden zum GRATIS Live-Webinar am Donnerstag, 17. Oktober von 15-16 Uhr! Profitiere von Experten- und Praxiswissen welche Methoden wirksam sind und wie sie leicht umgesetzt werden können. Inklusive Teilnahmebestätigung und 1 RbP-Fortbildungspunkt.   

Von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sind alle Personen betroffen, die in einer Pflegeeinrichtung arbeiten – unabhängig von ihrer Qualifikation. Wer sich nicht impfen lassen will und lieber kündigt, wird wie üblich für zwölf Wochen vom Arbeitsamt gesperrt. Aber auch wer gekündigt wird, weil sich keine andere Tätigkeit für ihn im Unternehmen findet, kann gesperrt werden, da ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten vorliegen dürfte, so Arbeitsrechtlerin Nancy Novak. Pflegen-Online 

Anzeige Seniorenheim-Magazin
Anzeige Social Factoring