Gelockerte Bau-Vorgaben für Heim in Bodensee-Nähe
Nach Jahren der Unsicherheit ist der Fortbestand des Pflegeheims St. Antonius im baden-württembergischen Bad Saulgau nördlich des Bodensees gesichert. Grund für die Hängepartie waren bauliche Vorgaben der Landesheimbauverordnung, die einen wirtschaftlich nicht machbaren Neubau oder Umbau verlangten. Nach gelockerter Auslegung der Vorschriften darf das Heim aber weiterbestehen. Der Gemeinderat stimmte einem neuen Vertrag mit der Trägergesellschaft Vinzenz von Paul zu. Schwäbische Zeitung