Bereits im März hatte der Biva-Pflegeschutzbund bemängelt, dass nur Meldungen von eindeutigen Rechtsverstößen unter Schutz stehen, nicht aber sonstiges Fehlverhalten oder Missstände. Diese Unterschiede seien für juristische Laien oft nicht erkennbar, meint der Verband. Zudem gelte das Gesetz nur für Unternehmen mit mehr als 50 Angestellten, sodass in den vielen kleineren Einrichtungen Hinweisgeber nicht geschützt sind. "Mit diesen Mängeln ist das Gesetz nicht geeignet, solche grässlichen Taten frühzeitig aufzudecken", kritisiert Biva-Vorstandsvorsitzender Manfred Stegger.
