Hintergrund der Bundesratsentschließung ist, dass die akademische Ausbildung in der Pflege mindestens 2.300 praktische Pflichtstunden beinhaltet. Diese Arbeit wird den Studenten anders als bei der berufsschulischen Ausbildung derzeit nicht vergütet. Dies führe zur Ungleichheit und zu einer geringeren Attraktivität der Studiengänge, so der Bundesrat. Derzeit liege die Akademisierungsquote in der Pflege noch weit unter der vom Wissenschaftsrat bereits 2012 geforderten Quote von 10 bis 20 Prozent.
