Bundessozialgericht stoppt Kürzungen bei häuslicher Pflege
Sozialhilfeträger dürfen nach Leistungskomplexen abgerechnete häusliche Pflege nicht einfach auf den niedrigeren Stundensatz der Behandlungspflege kürzen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Für ambulante Pflegedienste ist das Urteil besonders bei der Intensivpflege relevant. Offen bleibt allerdings, welche Vergütung der Sozialhilfeträger im konkreten Fall tatsächlich übernehmen muss.Altenheim (Abo)