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"Es gibt noch Spielraum für Korrekturen am PNOG"

Der Trägerverband VDAB sieht Chancen, zwei Regelungen des Pflegeneuordnungsgesetzes im Bundestag noch abzumildern. Hauptgeschäftsführer Thomas Knieling (Foto) fordert, dass Pflegeanbieter ihr bisheriges Lohnniveau als Grundlage für Erhöhungen behalten dürfen. Und: Pflegedienste sollten verbindlich in die neue Pflegebegleitung eingebunden werden. Für beides biete der Kabinettsentwurf Spielraum.

Mit dem Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beginnt für die Pflegeverbände die entscheidende Phase. Im parlamentarischen Verfahren können sie noch Änderungen erreichen, bevor zahlreiche Regelungen bereits zum Jahreswechsel greifen sollen. "Es gibt noch Spielraum für Korrekturen am PNOG", sagt Thomas Knieling, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB). Dabei nimmt er zwei Punkte ins Visier: die Refinanzierung von Lohnsteigerungen und die künftige Pflegebegleitung.

Der Kabinettsentwurf sieht vor, dass die refinanzierbaren Lohnsteigerungen bei nicht tarifgebundenen Pflegeanbietern, die nach dem regional üblichen Entlohnungsniveau bezahlen, künftig begrenzt werden. Maßstab soll die Entwicklung der Grundlohnsumme sein. Tarifgebundene und tariforientierte Einrichtungen sind davon nicht in gleicher Weise betroffen, sondern können Tarifsteigerungen vollständig refinanzieren.

Knieling fordert weiterhin, das bisherige System beizubehalten. "Sollte die Deckelung jedoch kommen, müsse wenigstens sichergestellt sein, dass die jährlichen Erhöhungen vom tatsächlich vereinbarten Lohnniveau jeder Einrichtung ausgehen", so der VDAB-Mann.

"Bisheriges Lohnniveau als Grundlage für die Fortschreibung beibehalten"

Das sei besonders für Betreiber wichtig, die bislang den zulässigen Spielraum von bis zu zehn Prozent oberhalb des regional üblichen Entlohnungsniveaus genutzt haben. Dieses Lohnniveau dürfe als Grundlage für die Fortschreibung nicht verloren gehen. Knieling vermutet, dass viele Einrichtungen mit einem solchen Puffer in die neue Regelung starten, wenn auch nicht alle mit den vollen zehn Prozent.

Die entscheidende Klarstellung steht laut Knieling bereits in der Gesetzesbegründung, aber noch nicht im Gesetzestext. "Das muss passieren, das steht bisher in der Begründung auch so drin." Der VDAB will erreichen, dass die Regelung ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen wird. Denn die Begründung allein biete den Einrichtungen bei künftigen Vergütungsverhandlungen nicht dieselbe Rechtssicherheit.

Pflegedienste an neuer Beratung beteiligen

Der zweite Streitpunkt betrifft die geplante Pflegebegleitung. Die Pflegekassen sollen dabei eine zentrale Rolle übernehmen. Knieling bezweifelt, dass sie kurzfristig eine flächendeckende Beratungsstruktur mit ausreichend Personal aufbauen können. Zudem sieht er die Gefahr, dass die Kassen als Kostenträger stärker darauf hinwirken könnten, professionelle Pflegeleistungen zu vermeiden.

Statt Strukturen zu verdrängen, die es bereits gibt, sollten die Kassen ambulante Pflegedienste und andere bisherige Beratungsanbieter verbindlich einbeziehen. Auch dafür sieht Knieling im Entwurf des Kabinetts einen Ansatz. Bisher sei es aber nicht ausreichend verbindlich geregelt.

Darüber hinaus kritisiert er, dass professionelle ambulante Anbieter bei den geplanten Entlastungsleistungen aus dem Sozialraumbudget ausgeschlossen werden sollen. Für viele Dienste seien diese Leistungen wirtschaftlich wichtig. Knieling fordert deshalb, professionelle Anbieter nicht aus der Versorgung zu drängen.

Verbände müssen jetzt nachverhandeln

Der VDAB setzt damit auf Änderungen, die an bereits bestehende Aussagen des Entwurfs anknüpfen. Bei der Lohnrefinanzierung geht es darum, eine Aussage aus der Gesetzesbegründung verbindlich festzuschreiben. Bei der Pflegebegleitung sollen bestehende Beratungsstrukturen nicht nur berücksichtigt, sondern tatsächlich eingebunden werden.

Wie das PNOG letztlich ausgestaltet wird, entscheidet sich erst im weiteren parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren.