Grund für den Appell der Diakonie Deutschland und des Verbands diakonischer Dienstgeber (VdDD) sind geplante EU-Regeln für sogenannte Kundenanlagen. Darunter fallen etwa Stromnetze innerhalb eines Pflegeheims, über die selbst erzeugter Strom verteilt wird. Nach dem Vorschlag des EU-Rates könnte eine solche Anlage unter bestimmten Voraussetzungen als reguliertes Stromnetz gelten. Entscheidend wäre unter anderem, wie viele Haushalte oder Kunden versorgt werden und wie viel Strom die Einrichtung selbst verbraucht.
Problematisch ist aus Sicht der Verbände, dass Bewohner möglicherweise als einzelne Stromkunden gezählt werden, selbst wenn sie keinen eigenen Stromvertrag haben und die Stromversorgung bereits im Wohn- oder Betreuungspreis enthalten ist.
Augustinum-Gruppe rechnet mit Mehrkosten in Millionenhöhe
Die Einstufung als Netzbetreiber könnte zusätzliche Anforderungen an Messung, Abrechnung und Verwaltung auslösen. Die Augustinum-Gruppe rechnet nach Angaben der Verbände mit Mehrkosten in Millionenhöhe. Diakonie und VdDD befürchten, dass sich Investitionen in Photovoltaikanlagen dadurch für Pflege- und andere soziale Einrichtungen weniger lohnen.
Sie fordern deshalb Ausnahmen für soziale Dienstleister. Noch sind die Regeln nicht beschlossen. Über den Vorschlag wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission verhandelt.
