Die gesetzliche Regelung des Bundes sieht vor, dass ab dem 1. Oktober nur noch dreifach geimpfte Personen oder mindestens zweifach geimpfte Personen mit überstandener Infektion als vollständig immunisiert gelten. Hierzu stellt Lucha klar: "Von den Menschen, die aktuell in betroffenen Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäuser beschäftigt sind, muss in Baden-Württemberg allerdings kein erneuter Nachweis über das Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes verlangt werden." Nur Personen, die neu eingestellt werden sollen, müssen einen Nachweis vorlegen, der den dann geltenden strengeren Anforderungen genügt.