Betreiber könnten gezwungen sein, ihre bislang für Kurzzeitpflege reservierten Plätze künftig regulär als Dauerpflegeplätze anzubieten, um wirtschaftliche Verluste zu vermeiden. Für Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt und pflegende Angehörige stünden damit weniger Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung, prophezeit der Verband der kommunalen Altenpflegeträger BKSB in einem Brief an den Gesundheitsausschuss des Bundestags.
Statt bisher rund 17 nur noch elf Tage Kurzzeitpflege
Konkret kritisiert der BKSB die geplante Kürzung des Budgets für Kurzzeitpflege. Statt bisher 3.539 Euro aus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege sollen künftig nur noch 2.285 Euro aus dem neuen Überbrückungsbudget zur Verfügung stehen.
Am Beispiel der Städtischen Pflegeheime Esslingen rechnet der Verband vor, dass damit statt bisher rund 17 nur noch elf Tage Kurzzeitpflege finanziert werden könnten. Die Kürzung um mehr als ein Drittel gefährde insbesondere eigenständige, therapeutisch ausgerichtete Einrichtungen. Betreiber müssten solche Angebote schließen und die Plätze in Dauerpflege umwandeln, um Defizite zu vermeiden.
Geplante Kürzungen widersprechen den Präventionszielen
Dabei erfüllt Kurzzeitpflege, so der BKSB, nach Darstellung des Verbands eine wichtige präventive Funktion: Nach Krankenhausaufenthalten hilft sie, Pflegebedürftige auf die Rückkehr nach Hause oder eine Rehabilitation vorzubereiten. Zugleich entlastet sie pflegende Angehörige und stabilisiert die häusliche Versorgung. Ihr Abbau würde deshalb dem Ziel der Pflegereform widersprechen, Pflegebedürftigkeit möglichst zu vermeiden oder hinauszuzögern.
Der Verband fordert, das vorgesehene Überbrückungsbudget auf mindestens 3.000 Euro anzuheben. Damit wären im Esslinger Beispiel etwa 14 Tage Kurzzeitpflege finanzierbar.