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Pflege für Wahl-O-Mat zu Landtagswahlen kein Thema

Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern stehen vor entscheidenden Landtagswahlen. Doch Pflege ist für den Wahl-O-Mat, der den Bürgern bei ihrer Wahlentscheidung helfen soll, gar kein Thema. Nicht relevant für die Länder, befindet die Bundeszentrale für politische Bildung, die den Wahl-O-Mat betreibt.

Ärger über explodierende Eigenanteile, Schließungen von Pflegeeinrichtungen und die Debatte über eine Pflegereform – Pflege ist eigentlich ein brisantes Thema und treibt die Menschen um. Daher verwundert es, dass die Versorgung und Bezahlbarkeit von Pflege im Wahl-O-Mat für die anstehenden Wahlen zu Landtagen und Abgeordnetenhaus keine Rolle spielen. Warum nicht, das wollte Care vor9 von der Bundeszentrale für politische Bildung genauer wissen, die den Wahl-O-Mat betreibt und jeweils 38 Fragen an die Parteien gerichtet hat.

Die Antwort der Bundeszentrale überrascht: "Der Wahl-O-Mat konzentriert sich auf Themen, die im Einflussbereich des zu wählenden Parlaments liegen. Beim Thema Pflege liegt die Regelungskompetenz zentral beim Bund, der den rechtlichen und besonders auch den finanziellen Rahmen der Pflegepolitik festlegt."

Der Wahl-O-Mat solle einen Überblick über möglichst viele der zentralen Wahlkampfthemen und Politikfelder bieten sowie die Unterschiede zwischen den antretenden Parteien deutlich machen, heißt es weiter. "Daher können wir im Wahl-O-Mat nicht jeden Thesenwunsch berücksichtigen."

Länder spielen eine wichtige Rolle in der Pflege

Diese Sicht verkenne, dass sich "ein Großteil der Wahlprogramme der Parteien durchaus mit pflegepolitischen Herausforderungen auseinandersetzen", entgegnet Thomas Knieling, Geschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB). Von Tagesangeboten und Alltagsunterstützung über neue Wohnformen bis hin zur Stärkung pflegender Angehöriger und der Fachkräftegewinnung, gebe es viele wichtigen Felder auf Landesebene.

"Gerade für Bundesländer sind pflegepolitische Fragen von großer Bedeutung, etwa bei Rahmenverträgen, Investitionskosten oder der Ausgestaltung der Hilfe-zur-Pflege", so Knieling. "Zwar gibt der Bund mit dem SGB XI die pflegepolitischen Rahmenbedingungen vor, die konkrete und operative Ausgestaltung - also wie, wann und mit welchen Instrumenten diese Vorgaben umgesetzt werden - erfolgt jedoch maßgeblich auf Landesebene."

Der Verweis auf den Bund beim Thema Pflege zieht noch aus einem anderen Grund nicht. Der Wahl-O-Mat stellt jeweils 38 unterschiedliche Fragen für die zwei Bundesländer und Berlin. Darunter finden sich einige Punkte, die nichts mit Landespolitik zu tun haben, etwa zur Vermögenssteuer, zur Ukraine-Hilfe oder zur Grundsicherung. Über diese Themen entscheidet auch der Bundestag, also kein Grund, die Pflege auszuklammern.

Thomas Hartung