Schutz Pflegebedürftiger wiegt schwerer als Berufsfreiheit
Eine Altenpflegerin darf ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen, nachdem sie eine Heimbewohnerin misshandelt und einen Bewohner bestohlen hatte. Das Verwaltungsgericht Halle bestätigte den Entzug der Berufserlaubnis. Auch ihre spätere beanstandungsfreie Arbeit und die abgelaufene Bewährungszeit änderten daran nichts. Der Schutz der Pflegebedürftigen habe Vorrang vor der Berufsfreiheit. Häusliche Pflege