Auch Leiharbeiter haben Anspruch auf Pflegebonus
9. Februar 2023, 22:45 Uhr
Die Anwältin Rabia Zayani weist darauf hin, dass Leiharbeiter in der Pflege die gleichen Ansprüche auf den Pflegebonus haben, wie festangestellte Pfleger, Teilzeitbeschäftigte und Pflegehilfskräfte. Anspruchsberechtigt seien alle Beschäftigten, die zwischen November 2020 und 30. Juni 2022 mindestens drei Monate in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung tätig waren.
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