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Bund und Länder einigen sich auf Whistleblower-Gesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wird kommen. Bund und Länder haben sich im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss geeinigt. Demnach müssen Unternehmen keine anonymen Meldestellen und Kommunikationsmöglichkeiten für Whistleblower einrichten. Auch müssen anonyme Hinweise firmenintern nicht mehr verpflichtend bearbeitet werden. Hinweisgeber können sich auch direkt an das Justizministerium wenden.