Auch Wischbezüge und Putztücher können in Pflegeheimen Keime verbreiten. Die Krinko, eine Kommission des Robert-Koch-Instituts, konkretisiert deshalb die Anforderungen an die Aufbereitung. Putztextilien müssen desinfizierend gewaschen und maschinell getrocknet werden - und nicht an der Luft wegen des Verkeimungsrisikos. Außerdem empfiehlt die Krinko eine jährliche Kontrolle des Waschverfahrens.Rechtsdepesche