News für das Pflegemanagement

Pflegeheime dürfen Bargeldverwaltung nicht extra berechnen

Pflegeheime dürfen für die Verwaltung des Bargelds ihrer Bewohner kein zusätzliches Entgelt verlangen. Dennoch stoße ihre Pflegerechtsberatung bei Rechnungsprüfungen immer wieder auf solche Posten, berichtet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Betreiber müssen in diesen Fällen die zu Unrecht kassierte Beträge erstatten. Weigern sie sich, können Bewohner weitere rechtliche Schritte einleiten.

Die Verwahrung und Verwaltung von Bar- und Taschengeld gehört nach Angaben der Verbraucherzentrale zu den Regelleistungen der sozialen Betreuung in stationären Einrichtungen und darf nicht gesondert berechnet werden.

Bewohnern und Angehörigen empfiehlt die Verbraucherzentrale, Rechnungen auf entsprechende Zusatzentgelte zu prüfen und unzulässigen Forderungen schriftlich zu widersprechen. Der Träger solle dabei zur Rückzahlung bereits erhobener Beträge und zur Einstellung der zusätzlichen Berechnung aufgefordert werden. Kommt er dem nicht nach, können Bewohner oder Angehörige rechtlich gegen ihn vorgehen.