Damit begegnet die BIP einer zusätzlichen Herausforderung, der sich viele Pflegeheime gegenüber sehen. Denn seit 1. Juli gilt die neue Vorgabe zur Personalbemessung in der Pflege. Dort halten oft langjährig Beschäftigte ohne Abschluss den Pflegebetrieb aufrecht. Um dieses Personal mit den nun geforderten Abschlüssen auszustatten, gehen die Pflegeeinrichtungen in Sachsen mit der BIP diesen neuen Weg in der Qualifizierung.
Da die Teilnehmer nicht die gewöhnliche Ausbildungsdauer von zwei Jahren absolvieren, müssen sie in allen Fächern der Ausbildung eine Prüfung ablegen, auch in Englisch, Deutsch und Gemeinschaftskunde. Um darauf gut vorbereitet zu sein, hat das BIP als erste Einrichtung in Sachsen einen Vorbereitungskurs zu dieser sogenannten "Schulfremdenprüfung" entwickelt. Der Vorbereitungskurs findet berufsbegleitend statt.
Die Schulfremdenprüfung befähigt zur Beschäftigung als staatlich geprüfte Pflegehilfskraft in ambulanter, stationäre Langzeitpflege oder Akutpflege, die in Sachsen allerdings Krankenpflegehelfer heißt.