Wenn bei Demenz persönliche Hilfsmittel verloren gehen
Verschwinden Brillen, Hörgeräte oder Zahnprothesen von demenziell erkrankten Heimbewohnern, muss die Einrichtung nicht automatisch dafür aufkommen. Entscheidend ist, wer die Obhut über das Hilfsmittel hatte. War es dem Team zur Verwahrung übergeben, kann das Heim haften. Ist es dagegen beim Bewohner verloren gegangen, liegt es nahe, dass die Krankenkasse den Ersatz finanziert.Rechtsdepesche