Wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in mindestens 49 Fällen haben die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) und die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg Haftbefehl gegen den Mitinhaber und Pflegedienstleiter eines Nürnberger Pflegedienstes erlassen. Es bestehe Flucht- und Verdunklungsgefahr. Die beiden sollen die AOK Bayern um mindestens 116.000 Euro geschädigt haben.