Die Landesheimmitwirkungsverordnung (LHeimMitVO) sichert bislang verbindliche Mitbestimmungsrechte für Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen und besonderer Wohnformen in Baden-Württemberg. Der Gesetzentwurf sieht vor, die rechtlich gesicherte Mitwirkung durch allgemein gehaltene Formulierungen zu ersetzen. Künftig soll Mitwirkung lediglich "gewährleistet und gefördert" werden. Die bisher verankerten Regelungen zu gewählten Interessenvertretungen, Anhörungsrechten oder einer etablierten Beschwerdekultur würden entfallen. Auch die Kontrollbefugnisse der Heimaufsicht würden wegfallen.
Aus Sicht des Sozialverbands VdK handelt es sich um eine „klare Abkehr von rechtlicher Verbindlichkeit“. Ohne einklagbare Rechte drohe die Beteiligung zur bloßen Kulisse zu verkommen, so der VdK. Diese Kritik wird von einer breiten Allianz aus dem BIVA-Pflegeschutzbund, dem Sozialverband VdK Baden-Württemberg, der LAG Selbsthilfe, dem Landespflegerat und weiteren Organisationen getragen. Sie betrachten Mitwirkung nicht als bürokratisches Hindernis, sondern als Voraussetzung für Qualität, Vertrauen und Schutz in der Pflege.