Der BPA kritisiert dieses Vorgehen nicht nur in Berlin, sondern auch in anderen Bundesländern. Stemmann fordert ein transparentes Ausschreibungsverfahren, das alle potenziellen Anbieter einschließt, wenn Gemeinschaftseigentum vergeben wird. Er betont, dass die Qualität des Angebots entscheidend sein sollte, nicht die Rechtsform des Anbieters. Bereits vor zwei Jahren wies der BPA auf dieses Problem hin und forderte, private Träger ebenfalls in zukünftige Vergabeverfahren einzubeziehen.
Private Träger stellen etwa die Hälfte der Angebote für ältere und pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen bereit. Stemmann argumentiert, dass der Ausschluss bei der Grundstücksvergabe den Impuls für die soziale Versorgung in Berlin nur begrenzt fördern kann.