Pflegeheime verhandeln regelmäßig mit Pflegekassen und Sozialhilfeträgern darüber, welche Kosten in die Vergütung ihrer Pflegeleistungen einfließen dürfen. Dazu gehört auch ein Zuschlag für das wirtschaftliche Risiko des Betreibers. Lange wurde dafür pauschal mit 1,5 Prozent kalkuliert.
Die zuständige SGB-XI-Schiedsstelle in Baden-Württemberg hatte diesen Zuschlag bereits 2024 angehoben und nach Einrichtungsgröße gestaffelt. Häuser mit bis zu 45 Plätzen können demnach 2,75 Prozent ansetzen, bei 46 bis 60 Plätzen sind es 2,5 Prozent und bei größeren Einrichtungen 2,25 Prozent. Als Auslastung legt die Schiedsstelle 96,5 Prozent zugrunde.
Nach Angaben der Evangelischen Heimstiftung hat das Landessozialgericht Stuttgart diese Praxis nun grundsätzlich bestätigt. Bei absehbar geringerer Auslastung kann im Einzelfall außerdem ein zusätzlicher Zuschlag von bis zu einem Prozent gewährt werden. Die Einrichtung muss dafür nachweisen, dass sie die geringere Belegung nicht mit wirtschaftlich angemessenen Maßnahmen ausgleichen kann.
Die Heimstiftung sieht darin eine Anerkennung der gestiegenen wirtschaftlichen Risiken durch Fachkräftemangel, Belegungsschwankungen, Kostensteigerungen und Forderungsausfälle. Sie rechnet allerdings damit, dass die Kostenträger gegen die Entscheidung Revision einlegen.