Mitte April wurde der junge Mann, der in dem Pflegeheim eine Ausbildung absolviert hat, von der Polizei abgeholt und in Abschiebehaft gesteckt. Ihm sei die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis entzogen worden, weil die Ausländerbehörde Pflegefachhelfer nicht als Mangelberuf ansehe, berichtet die Rummelsberger Diakonie. Das Amt fordere, dass sich Karrar H. zur Pflegefachkraft weiterbilde, um in Deutschland zu bleiben. Eine attestierte Sehbehinderung schränke ihn aber zu sehr beim Lernen ein, sodass ihm die Ausbildung nicht möglich sei, argumentiert sein Arbeitgeber.
Am Sonntag wurde der Pflegefachhelfer schließlich aus der Haft entlassen. Eine von seinen Kollegen ins Leben gerufene Petition und die Intervention von Politikern gegen die Abschiebung zeigten offenbar Wirkung. Mehrere tausend Unterstützer unterzeichneten. "In einem Schreiben teilte die Ausländerbehörde dem Pflegefachhelfer zu Wochenbeginn mit, dass die Duldung wieder gilt und er arbeiten darf", heißt es in einer Mitteilung der Rummelsberger Diakonie. "Wir alle sind sehr erleichtert und froh, dass er wieder da ist", sagt Christine Wagner, Leiterin des Altenheims.
Richtig aufatmen kann Karrar H. allerdings noch nicht. Seine Duldung ist bis Ende Juli befristet, der Status des 30-Jährigen ist damit weiterhin ungeklärt. Eine Anwältin hat sich dem Fall angenommen.
