Altenpflegerin gewinnt Prozess um dubioses Impf-Attest
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So stemmen Sie den Generationswechsel in der Pflege
Bis 2035 wird rund jede fünfte Pflegefachkraft altersbedingt aus dem Beruf ausscheiden – und die nachrückende Generation Z bringt völlig neue Erwartungen mit. Wer junge Fachkräfte binden und gleichzeitig wirtschaftlich handlungsfähig bleiben will, braucht klare Strategien, zeitgemäße Strukturen und ausreichend Liquidität. Mit Factoring lassen sich Investitionen in Personal und Digitalisierung auch in angespannten Zeiten stemmen. Care vor9
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat der Kündigungsschutzklage einer Pflegeassistentin in der Berufung stattgegeben. Ein Pflegeheim hatte ihr gekündigt, weil sie eine "vorläufige Impfunfähigkeitsbescheinigung" aus dem Internet vorgelegt hatte. Die Vorlage dieser gesetzlich nicht vorgesehenen Bescheinigung reiche weder für eine fristlose noch für eine ordentliche Kündigung. Das Arbeitsgericht hatte in erster Instanz die ordentliche Kündigung für wirksam gehalten. Westfalen-Blatt (Abo), Urteilstext