Altenpflegerin gewinnt Prozess um dubioses Impf-Attest
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat der Kündigungsschutzklage einer Pflegeassistentin in der Berufung stattgegeben. Ein Pflegeheim hatte ihr gekündigt, weil sie eine "vorläufige Impfunfähigkeitsbescheinigung" aus dem Internet vorgelegt hatte. Die Vorlage dieser gesetzlich nicht vorgesehenen Bescheinigung reiche weder für eine fristlose noch für eine ordentliche Kündigung. Das Arbeitsgericht hatte in erster Instanz die ordentliche Kündigung für wirksam gehalten. Westfalen-Blatt (Abo), Urteilstext