Gewalt gegen Pflegekräfte soll in Statistik sichtbar werden
Körperliche Angriffe gegen Rettungskräfte, Ärzte und auch gegen Pflegekräfte nehmen offenbar zu. Künftig soll Gewalt gegen Beschäftigte im Gesundheitswesen deshalb bundesweit gesondert in der Kriminalstatistik erfasst werden, so das Deutsche Ärzteblatt. Die Innenminister der Länder wollen damit das tatsächliche Ausmaß der Gewalt erstmals sichtbar machen.
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Körperliche Attacken erleben auch Mitarbeiter von Pflegeheimen und ambulanten Diensten
Gewalt gegen Beschäftigte im Gesundheitswesen soll künftig nicht mehr in allgemeinen Körperverletzungsdelikten verschwinden. Die Innenminister der Länder haben beschlossen, Angriffe auf Ärzte, Pflegekräfte, Rettungsdienste und andere Gesundheitsberufe künftig gesondert in der polizeilichen Kriminalstatistik auszuweisen.
Besonders betroffen sind Rettungsdienste, Notaufnahmen und Arztpraxen. Nach einer Umfrage des Deutschen Ärzteblatts haben bereits zwei von drei Ärzten im Berufsalltag Gewalterfahrungen gemacht. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Bundesärztekammer drängen seit längerem auf mehr Schutz und eine bessere Erfassung der Vorfälle.
Doch Gewalt ist längst nicht nur ein Problem von Notaufnahmen und Rettungswagen. Auch in Pflegeheimen berichten Beschäftigte über aggressive Angehörige. In der ambulanten Pflege kommt hinzu, dass Mitarbeiter häufig allein unterwegs sind und in fremden Wohnungen arbeiten.
Caritas Worms schult bereits in Selbstverteidigung
Wie wichtig der Vorstoß der Innenminister ist, zeigt ein Beispiel aus Rheinland-Pfalz: Die Sozialstation St. Lioba der Caritas Worms hat ihre Beschäftigten kürzlich in einem Selbstverteidigungskurs geschult. Dabei ging es nicht, wie so häufig, nur um Deeskalation und sicheres Auftreten, sondern auch um körperliche Selbstverteidigung.
Die gesonderte Erfassung in der Kriminalstatistik könnte nun erstmals belastbare Zahlen liefern, heißt es im Deutschen Ärzteblatt. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU), dessen Land den Vorstoß eingebracht hatte, sieht darin eine wichtige Voraussetzung für weitere Schutzmaßnahmen. Nur was sichtbar werde, könne politisch wirksam angegangen werden. Parallel arbeitet das Bundesjustizministerium an einer Verschärfung der Strafen für Übergriffe auf Beschäftigte im Gesundheitswesen.