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3. März 2025 | 07:00 Uhr
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Baden-Württemberg will Heimprüfungen deutlich reduzieren

Baden-Württemberg plant deutlich weniger Prüfungen der Heimaufsicht in Pflegeeinrichtungen. Pro Jahr sollen nur noch 30 Prozent der Einrichtungen kontrolliert werden. Prüfungen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften sollen komplett entfallen. Außerdem möchte das Sozialministerium von Manne Lucha (Foto) die Landesheimmitwirkungsverordnung (LHeimMitVO) abschaffen, sie sei "veraltet und bürokratisch". 

Lucha Manne Gesundheitsminister Baden Württemberg Grüne

Baden-Württembergs Sozialminister Manne Lucha (Grüne) will das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz entschlacken

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Die reduzierten Prüfungen seien ein Schritt Richtung Entbürokratisierung, heißt es im Ministerium. Bei den jährlichen Regelprüfungen von 30 Prozent müssen die zuständigen Behörden aber darauf achten, dass jede Einrichtung mindestens einmal innerhalb von fünf Jahren geprüft wird. 

"Mindestens einmal alle fünf Jahre" heiße aber nicht "nur noch alle fünf Jahre", sagt Ministeriumssprecher Markus Jox. "Einrichtungen, in denen Probleme auftraten, können über die 30-Prozent-Regelung weiterhin jährlich geprüft werden. Die neue Regelung ermöglicht aber der zuständigen Behörde, gut geführte Einrichtungen, bei denen auch die Prüfungen des Medizinischen Dienstes wenig Anlass zu Kritik gegeben haben, in größeren Abständen zu überprüfen." Die geplante Regelung sei sinnvoll, weil es den Behörden erlaube, sich auf die Heime zu konzentrieren, die tatsächlich Qualitätsprobleme haben. Hinzu komme: Die anlassbezogenen Kontrollen, etwa bei Beschwerden von Angehörigen oder Dritten, blieben gänzlich von dem verändertem Kontrollrhythmus.

Die Pflege in den WGs wird weiterhin vom Medizinischen Dienst kontrolliert 

Die ambulant betreuten Wohngemeinschaften sollen künftig gänzlich ausgenommen werden von den Prüfungen der Heimaufsicht, das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTG) soll auf sie nicht mehr angewendet werden. "Diese Wohnformen spielen sich ähnlich wie das Betreute Wohnen in der Häuslichkeit ab und unterliegen durch den Einbezug der An- und Zugehörigen sowie Ehrenamtlichen einer sehr starken sozialen Kontrolle", so die Begründung des Ministeriums. Außerdem sei der Prüfumfang in diesen Einrichtungen seither sehr begrenzt gewesen. Es ging in erster Linie darum, dass die baulichen Anforderungen sowie "die Vorgaben zur Anwesenheit einer Präsenzkraft" eingehalten werden. Der externe Pflegedienst sei ohnehin nie Angelegenheit der Heimaufsicht gewesen, er wird seit jeher vom Medizinischen Dienst kontrolliert.

Heime weiterhin in der Pflicht, die Mitwirkung der Bewohner "zu fördern" 

Dritter Punkt der Änderung des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG): Die Landesheimmitwirkungsverordnung soll abgeschafft werden. Der Plan trage "insbesondere dem Umstand Rechnung, dass sich vor Ort vielfach keine Personen mehr finden lassen, die als Heimbeiräte wirken wollen", so Ministeriumssprecher Jox. Der Schritt sei aber nicht gleichzusetzen mit der Abschaffung der Heimbeiräte. "Es ist selbstverständlich vorgesehen, die Bildung von Mitwirkungsgremien in stationären Einrichtungen nach wie vor zu ermöglichen und positiv zu flankieren. Nach hiesigen Überlegungen wird es im Gesetz auch weiterhin die Vorgabe geben, die Mitwirkung und Mitgestaltung der Bewohnerinnen und Bewohner zu fördern und die Bildung von Mitwirkungsgremien zu unterstützen." Das bedeute auch: Sollten Träger versuchen, die Bildung oder Arbeit von Heimbeiräten zu behindern, kann dagegen ordnungsrechtlich vorgegangen werden. 

Bernhard Schneider, Chef der Evangelischen Heimstiftung in Baden-Württemberg, zeigt sich erfreut über die Pläne von Sozialminister Manne Lucha (Grüne). "Seine Mission in der Entlastungsallianz kann ich nur unterstützen", so Schneider gegenüber dem SWR. Die Pflegeheime und die Pflegedienste seien "im Würgegriff der Bürokratie". Die Befürchtungen einzelner Interessenverbände, wie dem Landesseniorenrat oder dem Pflegeschutzbund Biva, seien unbegründet. Mit Entlastungsallianz meint Schneider die Verständigung von Landesregierung, Kommunen und Wirtschaftsverbänden Mitte 2024 auf Reformen in der Pflege.

Kirsten Gaede

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