BIVA will besseren Schutz von Whistleblowern
Der Biva-Pflegeschutzbund nimmt einen aktuellen Missbrauchsfall in einem Ennepetaler Pflegeheim, bei dem erst nach zwei Jahren ein anonymer Hinweis Ermittlungen auslöste, zum Anlass, um auf den mangelhaften Schutz von Whistleblowern hinzuweisen. Der Verband ist der Auffassung, dass das seit kurzem geltende Hinweisgeber-Schutzgesetz nicht die besondere Situation in Pflegeheimen berücksichtige.
Bereits im März hatte der Biva-Pflegeschutzbund bemängelt, dass nur Meldungen von eindeutigen Rechtsverstößen unter Schutz stehen, nicht aber sonstiges Fehlverhalten oder Missstände. Diese Unterschiede seien für juristische Laien oft nicht erkennbar, meint der Verband. Zudem gelte das Gesetz nur für Unternehmen mit mehr als 50 Angestellten, sodass in den vielen kleineren Einrichtungen Hinweisgeber nicht geschützt sind. "Mit diesen Mängeln ist das Gesetz nicht geeignet, solche grässlichen Taten frühzeitig aufzudecken", kritisiert Biva-Vorstandsvorsitzender Manfred Stegger.