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13. August 2023 | 14:19 Uhr
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BIVA will besseren Schutz von Whistleblowern

Der Biva-Pflegeschutzbund nimmt einen aktuellen Missbrauchsfall in einem Ennepetaler Pflegeheim, bei dem erst nach zwei Jahren ein anonymer Hinweis Ermittlungen auslöste, zum Anlass, um auf den mangelhaften Schutz von Whistleblowern hinzuweisen. Der Verband ist der Auffassung, dass das seit kurzem geltende Hinweisgeber-Schutzgesetz nicht die besondere Situation in Pflegeheimen berücksichtige.

Whistleblower Geheimnis Foto iStock golubovy

Biva möchte, dass Whistleblower in der Pflege besser geschützt werden

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Handlungsbedarf erkennen: WLAN-Zugang wird zur Pflicht

Seit der Corona-Pandemie ist klar, wie wichtig Internetzugang für soziale Kontakte vulnerabler Gruppen ist. Laut MDK (2023) boten nur 63 Prozent der Heime Bewohnern Internet im Zimmer. Bis 2025 soll eine bundesweite Regelung Internet und WLAN in Pflegeheimen verpflichtend machen. Mit Business WiFi von Vodafone steht eine einfache Lösung aus einer Hand bereit. Care vor9

Bereits im März hatte der Biva-Pflegeschutzbund bemängelt, dass nur Meldungen von eindeutigen Rechtsverstößen unter Schutz stehen, nicht aber sonstiges Fehlverhalten oder Missstände. Diese Unterschiede seien für juristische Laien oft nicht erkennbar, meint der Verband. Zudem gelte das Gesetz nur für Unternehmen mit mehr als 50 Angestellten, sodass in den vielen kleineren Einrichtungen Hinweisgeber nicht geschützt sind. "Mit diesen Mängeln ist das Gesetz nicht geeignet, solche grässlichen Taten frühzeitig aufzudecken", kritisiert Biva-Vorstandsvorsitzender Manfred Stegger.

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