Bundesrat winkt Gesetz für Pflegestudium durch
Pflegestudenten erhalten künftig für die gesamte Dauer ihrer Ausbildung eine "angemessene Vergütung". Dem entsprechenden "Pflegestudiumstärkungsgesetz" hat der Bundesrat am Freitag zugestimmt. Mit dem Gesetz wurde auch das Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegekräfte vereinheitlicht und vereinfacht, was insbesondere die Unterlagen betrifft, die ausländische Pflegekräfte vorlegen müssen.
Bundesrat/Frank Bräuer
Der Bundesrat hat am Freitag das "Pflegestudiumstärkungsgesetz" durchgewunken
Durch Forderungsmanagement finanzielle Engpässe vermeiden
Steigende Kosten, späte Zahlungen, stockende Abläufe: Pflegedienste arbeiten in einem Umfeld, das zunehmend von Kosten- und Zahlungsdruck geprägt ist. Ein Forderungsmanagement, das Transparenz schafft, Durchlaufzeiten verkürzt und dabei unterstützt, Zahlungseingänge zu steuern, wird daher immer wichtiger. So können Pflegeanbieter Liquiditätsengpässe vermeiden und handlungsfähig bleiben. Factoring kann dabei eine wichtige Rolle spielen. Care vor9
Das Pflegestudiumstärkungsgesetz tritt ab sofort in Kraft. Allerdings ist darin nicht geregelt, wie hoch eine angemessene Vergütung ist. Auch diejenigen, die sich bereits in einem Pflegestudium befinden, sollen für die restliche Ausbildung eine Vergütung erhalten.
Zukünftig erfolgt die hochschulische Pflegeausbildung im Rahmen eines dualen Studiums mit Ausbildungsvertrag. Die Finanzierung des praktischen Teils in den Pflegeeinrichtungen soll in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert werden. Das Geld dafür kommt aus einem Ausgleichsfonds, in den Bund, Länder, Kassen und Pflegeeinrichtungen einzahlen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erhofft sich dadurch eine Verdoppelung der Pflegestudenten auf 1.000 pro Jahrgang. Derzeit liegt die Akademisierungsquote in der Pflege bei 2,5 Prozent. Langfristig sollen es zehn Prozent werden.
Thomas Hartung