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16. Mai 2025 | 07:00 Uhr
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Gesundheitsausgaben in der Pflege in zehn Jahren verdoppelt

Zwischen 2013 und 2023 haben sich die Gesundheitsausgaben in Einrichtungen der ambulanten, stationären und teilstationären Pflege von 42,4 Milliarden Euro um gut 94 Prozent auf 82,4 Milliarden Euro erhöht, teilt das Statistische Bundesamt mit. Die gesamten Gesundheitsausgaben sind im Zehn-Jahres-Vergleich um 59 Prozent gestiegen. Eine Erklärung für die stärker gestiegenen Ausgaben in der Pflege ist in der Einführung des neuen, weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 zu finden.

Inflation Kosten Foto iStock lemono

Binnen zehn Jahren haben sich die Gesundheitsausgaben in Pflegeeinrichtungen verdoppelt

Die Gesundheitsausgaben in ambulanten Pflegeeinrichtungen stiegen in den untersuchten zehn Jahren um 133 Prozent. In der stationären und teilstationären Pflege waren die Ausgaben 2023 um knapp drei Viertel (+74%) höher als zehn Jahre zuvor.

Ein Anstieg der Ausgaben von 6,3 Prozent im Jahr 2023

Im Vergleich zu 2022 sind die Gesundheitsausgaben im Jahr 2023 um 6,3 Prozent auf 82,4 Milliarden Euro gestiegen. Die Ausgaben haben in den stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen (48 Milliarden Euro) 2023 um 7 Prozent zugelegt, während sich die Kosten in ambulanten Pflegeeinrichtungen (34 Milliarden Euro) um 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr erhöht haben. Die Gesundheitsausgaben insgesamt waren im Jahr 2023 um 0,1 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor. Maßgeblich für den leichten Rückgang waren die auslaufenden Corona-Maßnahmen.

Ausgaben für häusliche Pflege binnen zehn Jahren verdreifacht

Die Gesundheitsausgaben für pflegerische Leistungen, die von privaten Haushalten oder Angehörigen erbracht werden, lagen im Jahr 2023 bei 22 Milliarden Euro. Damit haben sich die Ausgaben für häusliche Pflege gegenüber dem Vorjahr um 8 Prozent erhöht. 2013 lagen die Ausgaben für pflegerische Leistungen im häuslichen Bereich bei 7 Milliarden Euro und haben sich somit binnen zehn Jahren fast verdreifacht (+199%). Auch hier ist die Einführung des neuen, weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs 2017 zu berücksichtigen.

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