GPS-Tracker für Demenzkranke stört Datenschützer
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Was so praktisch und sinnvoll erscheint, verstößt laut Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber gegen die Grundrechte: GPS-Tracker für Demenzpatienten. Der Einsatz solcher Geräte sei nur mit der Zustimmung der betroffenen Patienten denkbar. Grund für die Diskussion ist das spurlose Verschwinden einer dementen Patientin aus einer Klinik. Dort wird nun überlegt, GPS-Tracker einzusetzen, um die Patienten zu schützen. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen. SR