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3. Februar 2022 | 17:39 Uhr
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Große Unterschiede bei einrichtungsbezogener Impfquote

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Laut Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) wird die Impfpflicht im Gesundheitswesen nicht flächendeckend in Sachsen durchführbar sein. Es gebe Einrichtungen mit einer Impfquote unter 60 Prozent. Die Versorgungssicherheit stehe im Vordergrund. Deswegen würden Regelungen getroffen, um diese sicherzustellen. In Rheinland-Pfalz sind 92 Prozent der Mitarbeiter vollständig geimpft und 69 Prozent geboostert. Für die Auswertung hatten zum Stichtag 21. Januar 426 von 485 Pflegeeinrichtungen ihre Daten gemeldet. RND (Sachsen), Sozialministerium RLP

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