Tägliche News für das Management von Pflege und Wohnen im Alter

1. Oktober 2024 | 16:02 Uhr
Teilen
Mailen

Heim muss wegen Pflegefehlern an Hinterbliebene zahlen

Anzeige
Relias

Webinar: Onboarding optimieren & Kosten nachhaltig senken

Ein ineffizientes Onboarding kostet Zeit und Geld und verärgert die neuen Mitarbeitenden. Erfahren Sie, wie digitale Lösungen die Einarbeitung beschleunigen und Kosten um bis zu 50 % senken. Lernen Sie praxiserprobte Strategien kennen. Online am 25. März, 13 Uhr. Jetzt kostenlos anmelden

Eine 94-jährige Bewohnerin stürzte diverse Male im Pflegeheim, nach ihrem letzten Sturz kam sie mit Gehirnerschütterung und Hüftfraktur ins Krankenhaus und starb. Die Tochter hat das Pflegeheim für den Tod ihrer Mutter verantwortlich gemacht, verklagt es und verlangt 8.000 Euro Hinterbliebenengeld sowie 450 Euro anteilige Beerdigungskosten. Das Heim habe die Sturzprophylaxe vernachlässigt, argumentiert die Tochter. Das Gericht gibt ihr in Teilen recht, weil die Sturzprophylaxe schlecht organisiert war und keine Fallbesprechung stattfand. Rechtsdepesche