Heim muss wegen Pflegefehlern an Hinterbliebene zahlen
Kommunikation in der Qualitätsprüfung
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Eine 94-jährige Bewohnerin stürzte diverse Male im Pflegeheim, nach ihrem letzten Sturz kam sie mit Gehirnerschütterung und Hüftfraktur ins Krankenhaus und starb. Die Tochter hat das Pflegeheim für den Tod ihrer Mutter verantwortlich gemacht, verklagt es und verlangt 8.000 Euro Hinterbliebenengeld sowie 450 Euro anteilige Beerdigungskosten. Das Heim habe die Sturzprophylaxe vernachlässigt, argumentiert die Tochter. Das Gericht gibt ihr in Teilen recht, weil die Sturzprophylaxe schlecht organisiert war und keine Fallbesprechung stattfand. Rechtsdepesche