Heimbetreiberin muss für vier Jahre ins Gefängnis
Ani S., die bis 2016 in Krakow am See bei Rostock zwei Pflegeheime betrieben hat, muss wegen Freiheitsberaubung, Misshandlung Schutzbefohlener und Betrugs vier Jahre ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht verwarf die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom Juni vergangenen Jahres. Dem Landgericht zufolge waren die Senioren aus Gewinnsucht unter menschenverachtenden Bedingungen in "Dreckslöchern" untergebracht gewesen. Zeit